Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Vermietung der Ferienwohnungen „Harz Living“ (01.10.2020)

§ 1 Vermieter

Harz Living ist Eigentum von: Christina Meng, Heikenbergstraße 30, 37431 Bad Lauterberg

nachfolgend Vermieter genannt.

§ 2 Buchung

2.1 Sofern die Buchung direkt über ein Online-Portal erfolgt ist, gelten diese AGB ́s als anerkannt.

2.2 Bei Buchungen über den Vermieter, macht dieser dem Mieter ein Angebot in Form des zugesandten Mietvertrages (Mail oder Post). Die Buchung der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mietvertrag beim Vermieter eingegangen ist. Der Erhalt des Mietvertrages wird auf Wunsch schriftlich mitgeteilt. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB als verbindlich an. 

2.3 Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande. 2.4 Die Ferienwohnungen dürfen jeweils höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.

§ 3 Mietzahlung

3.1 In aller Regel muss eine Anzahlung in Höhe von 15% der Gesamtmietkosten umgehend nach Erhalt des Mietvertrages geleistet werden. Die Restzahlung ist vor der Anreise nach Erhalt der Wohnungsunterlagen auf das Bankkonto des Vermieters fällig.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis umgehend zu überweisen ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen. Eine Kaution wird nicht erhoben.

3.2 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

§ 4 Nebenkosten / Kurtaxe

4.1 Die Nebenkosten für Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten, ebenso die Nutzung eines PKW-Stellplatzes und des Internets. Die Endreinigung ist nicht im Mietpreis enthalten. Bettwäsche und Handtücher werden gestellt.

4.2 Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und muss an die Kurverwaltung weitergereicht werden. Die Kurtaxe-Gebühr beträgt 2,50 € pro Erwachsenen/Nacht und 0,70 € pro Jugendlichen/Nacht (ab 14 -18 Jahren).

§ 5 Schlüsselübergabe

Der Vermieter übergibt den Wohnungsschlüssel an den Mieter vor Ort und nach Rücksprache. Der Schlüssel muss nach Abreise beim Vermieter wieder abgegeben werden. 

§ 6 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab spätestens 14.00 Uhr zur Verfügung. Bei frühzeitiger Anreise muss eine Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 14.00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag muss die Wohnung ab 11 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Die Geschirrreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vom Mieter durchgeführt werden.

§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung

7.1 Der Mieter ist angehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubs-/Wohngestaltung zu beeinträchtigen.

7.2 Die Ferienwohnungen werden mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Missstände nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

§ 8 Rauchen

Das Rauchen ist in dem gesamten Gebäude nicht gestattet. Der Mieter muss bitte den Hof oder die Terrasse nutzen.

§ 9 Internetnutzung

Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen.

Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.

§ 10 PKW-Stellplatznutzung

10. 1 Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten Stellplatz zu benutzen und auf diesem Stellplatz außerdem nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen.

10.2 Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde, sind zu beachten.

10.3 Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

10.4 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt wird.

10.5 Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.

§ 11 Terrassennutzung

Die Terrassen sowie das dazugehörige Mobiliar steht den Mietern zur Verfügung. 

§ 12 Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

§ 13 Reiserücktritt

13.1 durch den Mieter:

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 30% des Mietpreises, bis zum 11. Tage vor Mietbeginn 50%  bis zum 7. Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises, danach bis zu 100%.

Der eigenständige Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen!

13.2 durch den Vermieter:

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

13.3 in gegenseitigem Einvernehmen

Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

§ 14 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.

§ 15 Kurabgabe

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kurabgaben gemäß der jeweils gültigen Kurabgabensatzung (s. § 4.2 Kurtaxe)  beim Mieter einzunehmen und diesem die Kurkarten auszustellen. Die Kurabgabe wird vom Vermieter an die Kurverwaltung abgeführt.

Der Mieter ist verpflichtet, die Angaben zur Kurabgabe auf deren Richtigkeit hin zu prüfen und ggf. Änderungen dem Vermieter sofort mitzuteilen. Der Meldeschein muss vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückgegeben werden. Sollte der Mieter nicht mit der Speicherung seiner Daten einverstanden sein, so soll er dies bitte schriftlich auf dem Meldeschein vermerken und ggf. vorher den Vermieter kontaktieren.

Die aktuelle Fassung der Kurabgabensatzung ist bei Vermieter, der Kurverwaltung oder im Internet (https://www.badlauterberg.de/service/touristinfo/gaestebeitrag/) zu finden.

§ 16 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder der Online-Buchung.

§ 17 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien Herzberg am Harz.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebene Mietbedingung rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig. 

§ 19 Wellnessbereich und Gemeinschaftsraum

Die Nutzung des Wellnessbereich ist kostenpflichtig und kann vor Ort gebucht werden. Alkoholische Getränke sowie Glasflaschen und Gläser sind im Wellnessbereich nicht erlaubt. Der Gemeinschaftsraum sowie die große Sonnenterasse sind von allen Mietern kostenfrei zu nutzen.

§ 20 COVID-19

Alle Ferienwohnungen entsprechen den Hygienerichtlinien bezogen auf COVID-19. Richtlinien entnehmen sie den aktuellen Bestimmungen.